Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von ZeitDesk als cloudbasiertem SaaS-Dienst zur Arbeitszeiterfassung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von ZeitDesk. Das Angebot richtet sich primär an gewerbliche Kunden und andere Organisationen, die ZeitDesk für ihre betriebliche Arbeitszeiterfassung einsetzen.
ZeitDesk ist ein mandantenfähiger, cloudbasierter SaaS-Dienst. Es handelt sich nicht um einen Softwarekauf, kein Self-Hosting-Produkt und keine dauerhafte Überlassung einer Softwarekopie.
2. Vertragspartner
HASEWERK UG (haftungsbeschränkt)Albert-Einstein-Straße 1
49076 Osnabrück
Kontakt:support@zeitdesk.de
3. Leistungsbeschreibung
ZeitDesk stellt im vereinbarten Funktionsumfang insbesondere Funktionen für folgende Bereiche bereit:
- Benutzerverwaltung,
- Arbeitszeiterfassung,
- Web-Zeiterfassung,
- Terminal-Zeiterfassung,
- Auswertungen und Exporte,
- Korrekturen sowie
- administrative Verwaltung.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils bereitgestellten Produktstand und der individuellen Vereinbarung. Native Mobile- oder Desktop-Anwendungen werden durch diese Beschreibung nicht als bereits bereitgestellte Vertragsleistung zugesagt.
4. Vertragsbeginn und Freischaltung
Der Vertrag beginnt mit erfolgreicher Registrierung beziehungsweise Freischaltung des ZeitDesk-Mandanten nach Maßgabe des jeweiligen Registrierungs- oder Bestellprozesses.
Der Trial beginnt entsprechend dem tatsächlichen Produktablauf mit der Erzeugung beziehungsweise Freischaltung des Mandanten.
5. Trial
ZeitDesk sieht einen 14-Tage-Trial vor.
Liegt ein Kalendermonat vollständig innerhalb des Trials, fällt für die in diesem Monat erfasste Nutzung keine zahlungspflichtige Usage an.
Endet der Trial innerhalb eines Kalendermonats und der Kunde setzt ZeitDesk fort, wird der gesamte betreffende Kalendermonatnach dem gültigen Tarif berechnet. Eine tageweise oder anteilige Proration findet nicht statt.
6. Preise
Für den aktuellen Basistarif gelten folgende Netto-Monatspreise:
- 1,00 EUR netto pro abrechenbarem Benutzer und Monat,
- 1,00 EUR netto pro abrechenbarem Terminal und Monat.
Hinzu kommt die jeweils gesetzlich anwendbare Umsatzsteuer. Ein bestimmter Bruttobetrag wird nicht dauerhaft garantiert.
7. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich rückwirkendfür den vorherigen Kalendermonat und regelmäßig ab dem ersten Tag des Folgemonats.
Besteht in einem kostenpflichtigen Kalendermonat abrechenbare Nutzung, wird der volle Monatsansatz je abrechenbarer Ressource zugrunde gelegt. Eine anteilige Monatsabrechnung beziehungsweise Tagesproration findet nicht statt.
8. Abrechenbare Ressourcen
Abgerechnet werden die im jeweiligen Abrechnungsmonat abrechenbaren Benutzer und Terminals entsprechend der im Dienst erfassten Nutzung und dem für den jeweiligen Zeitraum gültigen Tarif.
9. Preisänderungen
Preisänderungen werden dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt und gelten nur für zukünftige Abrechnungszeiträume. Bestehende abgeschlossene Abrechnungszeiträume bleiben unberührt. Rückwirkende Preisänderungen für bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume erfolgen nicht.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbetrag und Zahlungsziel ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung beziehungsweise aus einer individuell getroffenen Vereinbarung.
11. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
- zutreffende Unternehmens- und Benutzerdaten zu verwenden,
- ZeitDesk gesetzmäßig und nicht missbräuchlich zu nutzen,
- Angriffe auf Plattform oder Infrastruktur zu unterlassen,
- Berechtigungen seiner Benutzer angemessen zu vergeben und zu verwalten sowie
- die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten Beschäftigtendaten sicherzustellen.
12. Verfügbarkeit und Wartung
HASEWERK bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von ZeitDesk. Notwendige Wartungen, Sicherheitsupdates und technische Änderungen können jedoch vorübergehend zu Einschränkungen führen.
Individuelle Service-Level-Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich separat vereinbart wurden. Eine pauschale Verfügbarkeitsgarantie wird durch diese AGB nicht zugesagt.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält dieDatenschutzerklärung.
Soweit HASEWERK für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Diese AGB ersetzen keine solche Vereinbarung.
14. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den ZeitDesk-SaaS-Dienst im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Software oder Quellcode werden nicht verkauft und gehen nicht in das Eigentum des Kunden über.
15. Kundendaten
Der Kunde behält die Rechte an den von ihm in ZeitDesk eingebrachten Daten. HASEWERK verarbeitet diese Daten nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung, die Sicherheit des Dienstes und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
16. Sperrung von Zugängen
HASEWERK kann Zugänge im erforderlichen Umfang sperren, wenn konkrete Sicherheitsrisiken, missbräuchliche Nutzung oder erhebliche Vertragsverletzungen vorliegen. Die Maßnahme richtet sich nach dem jeweiligen sachlichen Grund und dem erforderlichen Umfang.
17. Haftung
HASEWERK haftet unbeschränkt insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HASEWERK im gesetzlich zulässigen Umfang bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in solchen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
18. Vertragsbeendigung
Der Vertrag kann nach Maßgabe der im jeweiligen Vertrags- oder Bestellprozess vereinbarten Kündigungsregelung beendet werden. Durch diese AGB wird keine zusätzliche Mindestvertragslaufzeit oder nicht abgestimmte Kündigungsfrist eingeführt.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand in Osnabrück wird nur vereinbart, soweit dies insbesondere gegenüber Unternehmern oder Kaufleuten rechtlich zulässig ist.
Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Regelungen gehen diesen AGB im jeweiligen Anwendungsbereich vor.
Stand: 30. September 2026